Wohnung top Nr. 8 - Zwangsversteigerung
reedb-id: 1291923
#Wohnungen #Zwangsversteigerungen #Gries #BundeslandSteiermark #Österreich
Kontaktinformationen:
Versteigerungsdatum und -zeit: am 30.9.2025 um 10:00 Uhr
Versteigerungsort: Bezirksgericht Graz-West, Grieskai 88, 8020 Graz, Saal D/EG
Versteigerungsort: Bezirksgericht Graz-West, Grieskai 88, 8020 Graz, Saal D/EG
Wohnung Gries Versteigerung Österreich | QR-CODE ...

Wohnung
Zwangsversteigerungen
Schätzwert, Verkehrswert € 138 000 (≈ US$ 157 000)
AT-8020 Gries, Gries, Prankergasse 79
Bundesland Steiermark, Österreich
Finanzen
Versteigerungstermin 30.09.2025
157 000)
Schätzwert, Verkehrswert € 138 000 (≈
Flächen
Wohnfläche704,28 sq.ft
Beschreibung
Einlagezahl: EZ 579 hievon 654/5998-Anteile B-LNR 36 mit WE an W 8Bezeichnung der Liegenschaft: GSt Nr 1038 im Ausmaß von 256 m², davon 220 m² Bauf.
(10) und 36 m² Bauf.(20), hievon 654/5998-Anteile B-LNR mit WE an W 8 im Haus
Bessemergasse 29/Prankergasse 79, 8020 Graz
Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft befindet sich im V. Grazer Stadtbezirk Gries in
der Prankergasse unmittelbar an der Kreuzung mit der Bessemergasse im Nahbereich des
Areals des Grazer Hauptbahnhofs, wo zwar entlang der Bessemergasse Lärmschutzwände
errichtet wurden, aber laut Schienenlärmkataster im GIS der Stadt Graz eine Lärmbelastung
von rund 70 dB besteht. Die benachbarten Liegenschaften sind überwiegend mit
gründerzeitlichen bzw. wieder aufgebauten Mehrfamilienwohnhäusern in geschlossener
Bauweise bebaut.
Weiters ist darauf hinzuweisen, dass Boden- und Gebäudeuntersuchungen über das
Vorliegen von eventuellen Kontaminationen nicht beauftragt waren und auch nicht
durchgeführt wurden und somit für die Bewertung von einer Freiheit von Altlasten,
Kontaminationen und Kriegsmaterialien ausgegangen wird, wobei darauf hinzuweisen ist,
dass die Liegenschaft gemäß dem Bombenblindgängerkataster innerhalb der roten Zone
gelegen ist und sich aus den Unterlagen zur Wohnungseigentumsbegründung ergibt, dass
das Wohnhaus im 2. Weltkrieg durch Bomben zerstört und nach dem Krieg wieder aufgebaut
wurde.
Das Grundstück Nr. 1038 im katastralen Ausmaß von gesamt 256 m2 ist vielecksförmig und
mit dem nach einer Kriegszerstörung wieder aufgebauten Eckhaus Prankergasse
79/Bessemergasse 29, bestehend aus Kellergeschoss, Erdgeschoss sowie 1. bis 3.
Obergeschoss, bebaut. Infrastruktur und Möglichkeiten zur Deckung der Erfordernisse des
täglichen Bedarfes sind innerhalb des Bezirkes vorhanden.
Die Liegenschaft ist offensichtlich der Lage entsprechend vollständig erschlossen.
Gemäß Abfrage der Flächenwidmung im Geografischen Informationssystem der Stadt Graz ist
das gegenständliche Grundstück als „Kerngebiet“ mit einer Bebauungsdichte von 0,8 bis 2,5
ausgewiesen, weiters liegt dieses innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplans.
Beim gegenständlichen Mehrfamilienhaus handelt es sich um ein Gründerzeithaus, das nach
Kriegszerstörung wieder aufgebaut wurde, es ist augenscheinlich massiv errichtet, die
Fassaden sind als Putzfassaden ausgeführt, den oberen Abschluss bilden Satteldächer.
Dieses Wohnhaus wird über einen Eingang vom Gehsteig der Prankergasse aus erschlossen,
die vertikale Verbindung erfolgt über ein in das Gebäude eingebautes Stiegenhaus durch
dreiläufige Stiegenanlagen mit Zwischenpodesten, wobei innenhofseitig auch Laubengänge
ausgeführt sind.
Die bewertungsgegenständliche Wohnung top Nr. 8 liegt im 2. Obergeschoss links des
Stiegenaustrittes und ist zur Prankergasse und zur Bessemergasse hin (Bahnhofareal)
ausgerichtet.
Gemäß dem der Wohnungseigentumsbegründung zu Grunde liegenden Nutzwertgutachten besteht diese Wohnung aus Vorraum, 2 Zimmern, Küche, Bad und WC mit einer Nutzfläche
von 65,43 m2, als Zubehör besteht laut Nutzwertgutachten ein Kellerabteil, welches anlässlich
der Befundaufnahme nicht besichtigt werden konnte.
Anzumerken ist, dass der tatsächliche Wohnungsgrundriss vom beiliegenden
Parifizierungsplan insofern abweicht, als der Vorraum bis zum Küchenzugang verlängert
wurde und über die Küche ein Sanitärraum zugänglich ist, welcher Dusche und WC umfasst.
Die Wohnungsausstattung im Inneren kann insgesamt als durchschnittlich bezeichnet werden,
die Belichtung der Räume erfolgt über Fensterkonstruktionen aus Kunststoff mit
Isolierverglasung und Rollläden als Sonnenschutz, der Wohnungseingang ist mit einer
Vollbautüre abgeschlossen, welche an eine Stahlzarge angeschlagen ist, auch im Inneren
bestehen grundsätzlich gleichartige Türen, zwischen dem Vorraum und der Küche besteht
noch ein alter Futterstock und ist kein Türblatt ausgeführt, sondern lediglich ein Vorhang
montiert.
Die Beheizung erfolgt augenscheinlich über die Zentralheizungsanlage des Wohnhauses, zur
Raumheizung sind Radiatoren ersichtlich.
Die Fußböden umfassen Laminatbeläge (welche nicht ordnungsgemäß verlegt erscheinen
und zum Teil breitere Fugen aufweisen) sowie Fliesenbeläge, die Wandoberflächen sind
grundsätzlich verputzt und gemalt bzw. im Sanitärraum verfliest, die Deckenuntersichten sind
ebenfalls verputzt und gemalt bzw. zum Teil mit Holz verkleidet.
Die Sanitärausstattung umfasst eine Dusche mit Duschvorhang, ein Handwaschbecken sowie
ein Stand-WC, die Warmwasserbereitung erfolgt über einen elektrischen Warmwasserboiler.
Der Bau- und Erhaltungszustand der allgemeinen Teile der Liegenschaft kann in Hinblick auf
das Baualter als teilweise instandhaltungsbedürftig bezeichnet werden (z.B. besteht im
Stiegenhaus ein Wasserschaden), die Wohnung im Inneren vermittelt ebenfalls den Eindruck
eines rückgestauten Instandhaltungsbedarfes.
Bewertungsrelevantes Zubehör ist nicht vorhanden.
Laut Information des bei der Befundaufnahme anwesenden Bruders der verpflichteten Partei,
Herrn Leo Letica, bewohnte dieser zusammen mit seinem Bruder die gegenständliche
Wohnung, seit einem Umzug des Bruders ins Ausland wird die Wohnung allein von Herrn Leo
Letica bewohnt, er leistet dafür an seinen Bruder einen Kostenbeitrag zwischen € 100,00 und
€ 200,00 monatlich, wobei er nicht angeben konnte, ob diesbezüglich eine schriftliche
Vereinbarung besteht; inwieweit gegenständlich ein den Bestimmungen des
Mietrechtsgesetzes unterliegendes Mietverhältnis vorliegt oder nicht, kann vom fertigenden
Sachverständigen nicht beurteilt werden; für die Bewertung wird daher (lediglich ungesichert)
angenommen, dass kein Mietverhältnis besteht (= Risiko eines Erstehers!); hinzuweisen ist darauf, dass sich für den Fall, als entgegen dieser Annahme doch ein auf unbestimmte Zeit
bestehendes und den Kündigungsbeschränkungen des MRG unterliegendes Mietverhältnis
vorliegen sollte, eine (erhebliche) Minderung des im Gutachten ausgewiesenen
Verkehrswertes ergeben würde,
Objektdaten:
Nutzfläche der Wohnung laut NWGA € 65,43 m²
Aufwandskostenvorschreibung monatlich laut Hausverwaltung*)
Manipulationsspesen € 0,73
Bewirtschaftungskosten € 228,90
Heizung € 50,00
Reparaturrücklage € 65,40
Darlehen (allgemein) 0% € 98,94
Umsatzsteuern € 32,96
Gesamt € 476,93
*) es wird auf die von der Hausverwaltung übermittelten Informationen verwiesen, wonach der
Stand der Reparaturrücklage per 31.12.2023 rund € 48.500,00 beträgt und derzeit noch ein
Darlehen der Eigentümergemeinschaft aushaftet, welches sich nach Begleichung der März-
Rate auf einen Saldo von rund € 15.000,00 beläuft; ein gültiger Energieausweis ist nicht
vorhanden, die Frage an die Hausverwaltung, ob Instandhaltungs- oder
Instandsetzungsmaßnahmen geplant oder beschlossen sind, wurde von dieser nicht
beantwortet, sodass diesbezüglich Unklarheit besteht (= Risiko eines Erstehers!).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt: EUR 13.800,- und ist ausschließlich in Form einer Sparurkunde zum
Versteigerungstermin zu erlegen. Bargeld wird nicht akzeptiert!
Das Gericht beabsichtigt, dem gegenständlichen Verfahren die gesetzlichen
Versteigerungsbedingungen zu Grunde zu legen.
Sie werden auch hiezu zur allfälligen Äußerung binnen 14 Tagen aufgefordert, widrigenfalls
Zustimmung zu dieser beabsichtigten Vorgangsweise angenommen wird.
WICHTIGER HINWEIS:
Aufgrund der verstärkten Einlasskontrollen werden Sie ersucht, keine größeren
Taschen oder Rucksäcke mitzubringen, um den Einlass nicht zu verzögern. Es wird
Ihnen empfohlen, zumindest eine halbe Stunde vor dem Termin beim Einlass zu
erscheinen, um rechtzeitig zur Versteigerung eingelassen zu werden.
Weiters werden Sie ersucht, zur Versteigerung zusätzlich eine Fotokopie ihres
Lichtbildausweises, der im Original vorzuweisen ist, mitzubringen.
Näheres siehe Langgutachten!
Vadium: Einlagezahl: EZ 579 hievon 654/5998-Anteile B-LNR 36 mit WE an W 8
Bezeichnung der Liegenschaft: GSt Nr 1038 im Ausmaß von 256 m², davon 220 m² Bauf.
(10) und 36 m² Bauf.(20), hievon 654/5998-Anteile B-LNR mit WE an W 8 im Haus
Bessemergasse 29/Prankergasse 79, 8020 Graz
Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft befindet sich im V. Grazer Stadtbezirk Gries in
der Prankergasse unmittelbar an der Kreuzung mit der Bessemergasse im Nahbereich des
Areals des Grazer Hauptbahnhofs, wo zwar entlang der Bessemergasse Lärmschutzwände
errichtet wurden, aber laut Schienenlärmkataster im GIS der Stadt Graz eine Lärmbelastung
von rund 70 dB besteht. Die benachbarten Liegenschaften sind überwiegend mit
gründerzeitlichen bzw. wieder aufgebauten Mehrfamilienwohnhäusern in geschlossener
Bauweise bebaut.
Weiters ist darauf hinzuweisen, dass Boden- und Gebäudeuntersuchungen über das
Vorliegen von eventuellen Kontaminationen nicht beauftragt waren und auch nicht
durchgeführt wurden und somit für die Bewertung von einer Freiheit von Altlasten,
Kontaminationen und Kriegsmaterialien ausgegangen wird, wobei darauf hinzuweisen ist,
dass die Liegenschaft gemäß dem Bombenblindgängerkataster innerhalb der roten Zone
gelegen ist und sich aus den Unterlagen zur Wohnungseigentumsbegründung ergibt, dass
das Wohnhaus im 2. Weltkrieg durch Bomben zerstört und nach dem Krieg wieder aufgebaut
wurde.
Das Grundstück Nr. 1038 im katastralen Ausmaß von gesamt 256 m2 ist vielecksförmig und
mit dem nach einer Kriegszerstörung wieder aufgebauten Eckhaus Prankergasse
79/Bessemergasse 29, bestehend aus Kellergeschoss, Erdgeschoss sowie 1. bis 3.
Obergeschoss, bebaut. Infrastruktur und Möglichkeiten zur Deckung der Erfordernisse des
täglichen Bedarfes sind innerhalb des Bezirkes vorhanden.
Die Liegenschaft ist offensichtlich der Lage entsprechend vollständig erschlossen.
Gemäß Abfrage der Flächenwidmung im Geografischen Informationssystem der Stadt Graz ist
das gegenständliche Grundstück als „Kerngebiet“ mit einer Bebauungsdichte von 0,8 bis 2,5
ausgewiesen, weiters liegt dieses innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplans.
Beim gegenständlichen Mehrfamilienhaus handelt es sich um ein Gründerzeithaus, das nach
Kriegszerstörung wieder aufgebaut wurde, es ist augenscheinlich massiv errichtet, die
Fassaden sind als Putzfassaden ausgeführt, den oberen Abschluss bilden Satteldächer.
Dieses Wohnhaus wird über einen Eingang vom Gehsteig der Prankergasse aus erschlossen,
die vertikale Verbindung erfolgt über ein in das Gebäude eingebautes Stiegenhaus durch
dreiläufige Stiegenanlagen mit Zwischenpodesten, wobei innenhofseitig auch Laubengänge
ausgeführt sind.
Die bewertungsgegenständliche Wohnung top Nr. 8 liegt im 2. Obergeschoss links des
Stiegenaustrittes und ist zur Prankergasse und zur Bessemergasse hin (Bahnhofareal)
ausgerichtet.
Gemäß dem der Wohnungseigentumsbegründung zu Grunde liegenden Nutzwertgutachten besteht diese Wohnung aus Vorraum, 2 Zimmern, Küche, Bad und WC mit einer Nutzfläche
von 65,43 m2, als Zubehör besteht laut Nutzwertgutachten ein Kellerabteil, welches anlässlich
der Befundaufnahme nicht besichtigt werden konnte.
Anzumerken ist, dass der tatsächliche Wohnungsgrundriss vom beiliegenden
Parifizierungsplan insofern abweicht, als der Vorraum bis zum Küchenzugang verlängert
wurde und über die Küche ein Sanitärraum zugänglich ist, welcher Dusche und WC umfasst.
Die Wohnungsausstattung im Inneren kann insgesamt als durchschnittlich bezeichnet werden,
die Belichtung der Räume erfolgt über Fensterkonstruktionen aus Kunststoff mit
Isolierverglasung und Rollläden als Sonnenschutz, der Wohnungseingang ist mit einer
Vollbautüre abgeschlossen, welche an eine Stahlzarge angeschlagen ist, auch im Inneren
bestehen grundsätzlich gleichartige Türen, zwischen dem Vorraum und der Küche besteht
noch ein alter Futterstock und ist kein Türblatt ausgeführt, sondern lediglich ein Vorhang
montiert.
Die Beheizung erfolgt augenscheinlich über die Zentralheizungsanlage des Wohnhauses, zur
Raumheizung sind Radiatoren ersichtlich.
Die Fußböden umfassen Laminatbeläge (welche nicht ordnungsgemäß verlegt erscheinen
und zum Teil breitere Fugen aufweisen) sowie Fliesenbeläge, die Wandoberflächen sind
grundsätzlich verputzt und gemalt bzw. im Sanitärraum verfliest, die Deckenuntersichten sind
ebenfalls verputzt und gemalt bzw. zum Teil mit Holz verkleidet.
Die Sanitärausstattung umfasst eine Dusche mit Duschvorhang, ein Handwaschbecken sowie
ein Stand-WC, die Warmwasserbereitung erfolgt über einen elektrischen Warmwasserboiler.
Der Bau- und Erhaltungszustand der allgemeinen Teile der Liegenschaft kann in Hinblick auf
das Baualter als teilweise instandhaltungsbedürftig bezeichnet werden (z.B. besteht im
Stiegenhaus ein Wasserschaden), die Wohnung im Inneren vermittelt ebenfalls den Eindruck
eines rückgestauten Instandhaltungsbedarfes.
Bewertungsrelevantes Zubehör ist nicht vorhanden.
Laut Information des bei der Befundaufnahme anwesenden Bruders der verpflichteten Partei,
Herrn Leo Letica, bewohnte dieser zusammen mit seinem Bruder die gegenständliche
Wohnung, seit einem Umzug des Bruders ins Ausland wird die Wohnung allein von Herrn Leo
Letica bewohnt, er leistet dafür an seinen Bruder einen Kostenbeitrag zwischen € 100,00 und
€ 200,00 monatlich, wobei er nicht angeben konnte, ob diesbezüglich eine schriftliche
Vereinbarung besteht; inwieweit gegenständlich ein den Bestimmungen des
Mietrechtsgesetzes unterliegendes Mietverhältnis vorliegt oder nicht, kann vom fertigenden
Sachverständigen nicht beurteilt werden; für die Bewertung wird daher (lediglich ungesichert)
angenommen, dass kein Mietverhältnis besteht (= Risiko eines Erstehers!); hinzuweisen ist darauf, dass sich für den Fall, als entgegen dieser Annahme doch ein auf unbestimmte Zeit
bestehendes und den Kündigungsbeschränkungen des MRG unterliegendes Mietverhältnis
vorliegen sollte, eine (erhebliche) Minderung des im Gutachten ausgewiesenen
Verkehrswertes ergeben würde,
Objektdaten:
Nutzfläche der Wohnung laut NWGA € 65,43 m²
Aufwandskostenvorschreibung monatlich laut Hausverwaltung*)
Manipulationsspesen € 0,73
Bewirtschaftungskosten € 228,90
Heizung € 50,00
Reparaturrücklage € 65,40
Darlehen (allgemein) 0% € 98,94
Umsatzsteuern € 32,96
Gesamt € 476,93
*) es wird auf die von der Hausverwaltung übermittelten Informationen verwiesen, wonach der
Stand der Reparaturrücklage per 31.12.2023 rund € 48.500,00 beträgt und derzeit noch ein
Darlehen der Eigentümergemeinschaft aushaftet, welches sich nach Begleichung der März-
Rate auf einen Saldo von rund € 15.000,00 beläuft; ein gültiger Energieausweis ist nicht
vorhanden, die Frage an die Hausverwaltung, ob Instandhaltungs- oder
Instandsetzungsmaßnahmen geplant oder beschlossen sind, wurde von dieser nicht
beantwortet, sodass diesbezüglich Unklarheit besteht (= Risiko eines Erstehers!).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt: EUR 13.800,- und ist ausschließlich in Form einer Sparurkunde zum
Versteigerungstermin zu erlegen. Bargeld wird nicht akzeptiert!
Das Gericht beabsichtigt, dem gegenständlichen Verfahren die gesetzlichen
Versteigerungsbedingungen zu Grunde zu legen.
Sie werden auch hiezu zur allfälligen Äußerung binnen 14 Tagen aufgefordert, widrigenfalls
Zustimmung zu dieser beabsichtigten Vorgangsweise angenommen wird.
WICHTIGER HINWEIS:
Aufgrund der verstärkten Einlasskontrollen werden Sie ersucht, keine größeren
Taschen oder Rucksäcke mitzubringen, um den Einlass nicht zu verzögern. Es wird
Ihnen empfohlen, zumindest eine halbe Stunde vor dem Termin beim Einlass zu
erscheinen, um rechtzeitig zur Versteigerung eingelassen zu werden.
Weiters werden Sie ersucht, zur Versteigerung zusätzlich eine Fotokopie ihres
Lichtbildausweises, der im Original vorzuweisen ist, mitzubringen.
Näheres siehe Langgutachten!
Geringstes Gebot: 69.000,00 EUR
Haftungsbeschränkung
Alle Angaben sind ca. Angaben und können von den tatsächlichen Werten abweichen.Die Daten zu diesem Objekt /Immobilie wurden manuell (nicht vom Anbieter) eingepflegt.
Für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden.
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