Wohngebäude aus 1900. In den letzten Jahren wurde das Gebäude saniert und Balkone geschaffen, sowie der Dachboden 2-geschoßig ausgebaut, Das Gebäude befindet sich in einem gepflegten Zustand. Laufende Instandhaltungsmaßnahmen wurden durchgeführt. Der Stellplatz 3 befindet sich im Freien und wird von der Eigentümergemeinschaft als Fahrradabstellplatz genutzt. Baubehördlich wurde der Stellplatz aufgelassen, wohnungseigentumsrechtlich besteht dieser noch; dieser soll aber im Zuge einer Nachtragsparifizierung aufgelassen werden. Geschaffen wurde dieser Stellplatz mit Bescheid der MA 37/6 - Linke Wienzeile 156/713/2001 vom 11.02.2002 (Bauliche Herstellungen, Schaffung dreier KFZ-Stellplätze im Hof, Baubewilligung). Gemäß Bescheid der MA 37/444776-2014-74 – 6., Linke Wienzeile 156 vom 13.10.2021 (Abweichung vom bewilligten Bauvorhaben (2. Planwechsel)) wurde der Stellplatz im Innenhof aufgelassen und wurden Fahrradabstellplätze geschaffen. Gemäß bestehendem Wohnungseigentumsvertrag zu TZ 1075/2015 vom 10.12.2014 wurde Wohnungseigentum an Stellplatz 3 begründet. Dies ist im Grundbuch ersichtlich. Gemäß Servitutsvertrag zu TZ 794/2014 vom 13.12.2013 wurde eine Zufahrtsvereinbarung mit der Nachbarliegenschaft Mollardgasse 63 geschaffen. Monatliche Vorschreibung per 2024 Stellplatz 3: € 31,20
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